Carsten Klingebiel<br>Geschäftsführer | Steuerberater

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Unternehmensführung - pragmatisch - kompetent - lösungsorientiert.

Carsten Klingebiel
Geschäftsführer | Steuerberater


Oliver Vogt
Geschäftsführer | Unternehmensberater

Oliver Vogt

Unser Branchen Know How und unsere Marktkenntnis eröffnen unseren Mandanten frühzeitig neue Wege für die Zukunft.

Oliver Vogt

Geschäftsführer

Beratungsfelder der Steuerberatung

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung steht im Mittelpunkt des Rechnungswesens Ihres Unternehmens. Sie ist die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses und dient als Ausgangspunkt für weitergehende betriebswirtschaftlich Beratungen und Analysen. Das setzt eine sorgfältige Erfassung der Vorgänge voraus und soll Ihnen einen aktuellen Einblick in die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gewährleisten. Entsprechend Ihren Informationsbedürfnissen erhalten Sie von uns Auswertungen, die Sie für die Steuerung Ihres Unternehmens brauchen.

 

 

Buchführung und Bilanzierung

Die Buchführung erfasst ordnungsgemäß und lückenlos alle Geschäftsvorfälle im Unternehmen, die mit Geld bewertet werden. Sie zeigt den Bestand und die Veränderungen des Vermögens sowie der Schulden eines Unternehmens an. Außerdem ermittelt sie den Unternehmenserfolg und liefert Daten und Zahlen für die Kontrolle und effiziente Steuerung des Betriebsgeschehens. Des Weiteren dient sie als Grundlage der Besteuerung und als Dokumentations- und Beweismittel gegenüber Außenstehenden, z. B. bei Rechtsstreitigkeiten.

 

Die Bilanz gibt zu einem bestimmten Bilanzstichtag einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Dies geschieht in Form einer Gegenüberstellung des Vermögens mit dem Kapital, mit dem das Vermögen finanziert wurde. Die Gewinn-und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung gibt Auskunft über Art, Höhe und Quellen des Periodenergebnisses.

 

Kostenstellenrechnung

Sie ist der zweite Schritt der Kostenrechnung. Hier erfolgt die Verteilung der durch die Kostenartenrechnung ermittelten Gemeinkosten auf die Kostenstellen zum Zwecke der Budgetierung, Steuerung und Kontrolle. Dies ermöglicht die Ermittlung der Verrechnungssätze für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung und die Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze für die Kostenträgerrechnung.

 

Branchen-BWA/ Kostenstellen auswertung

Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) basieren meist auf den Daten aus der Finanzbuchhaltung. Die BWA stellt unterjährig die Entwicklung der Aktiva und Passiva des Unternehmens dar und gibt Auskunft über die Kosten- und Erlössituation. Sie dient als Reporting-Instrument für den Unternehmer, die Eigenkapitalgeber und die Fremdkapitalgeber.

 

Kennzahlen

Sie dienen dazu, schnell und prägnant über einen ökonomischen Sachverhalt zu informieren, für den eine Vielzahl relevanter Einzelinformationen vorliegt. Sie sind vereinfachte und komprimierte Abbildungen der Wirklichkeit und stellen zahlenmäßig erfassbare Sachverhalte in einem einzigen Zahlenausdruck dar. Es gibt z. B. Kennzahlen für Controlling, Personal, Marketing, Vertrieb, Bilanzanalyse etc. Häufig eingesetzte Kennzahlen sind: Cashflow, Deckungsbeitrag, Umsatzrentabilität, Eigenkapitalquote etc.

 

Anlagenbuchhaltung

Hier wird das Anlagevermögen eines Unternehmens erfasst und bewertet. Sie hat die Aufgabe, die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Art und Menge nachzuweisen sowie die Werte des Anlagenbestandes fortzuschreiben. Außerdem erfasst sie die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen der Vermögensgegenstände.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Telefon: 0511-70050-100
E-Mail: Steuerberatung(at)gehrke-econ.de

 

Lohnbuchhaltung

 

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung hat sich durch ständige Änderungen in den letzten Jahren im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts zu einem schwierigen Bereich entwickelt. Somit wird die Lohnabrechnung für jeden Unternehmer eine notwendige aber auch zeitkritische und kostenintensive Pflicht. Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Erstellung der Lohnbuchführung und der allgemeinen Lohnabrechnung. Detaillierte Kenntnisse der Steuergesetze, im Sozialversicherungs- sowie im Arbeitsrecht sind die Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Abrechnung sicherzustellen. Wir nehmen Ihnen die damit verbundenen komplizierten Aufgaben ab und sorgen für einen korrekten Ablauf der Lohnbuchführung.

  

 Einrichtung der Lohnbuchführung

 · Beschaffung einer Betriebsnummer und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

 · Aufnahme und Eingabe der Firmen- und Personalstammdaten

 · Eingabe der lohnbuchführungsrelevanten Daten der Arbeitnehmer, z.B. Vermögenswirksame Leistungen, Verträge zur Altersvorsorge, private Nutzung von Firmenfahrzeugen

 

 Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen

 · Aufbereitung der von Ihnen übermittelten Lohnabrechnungsdaten

 · Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

 · Abrechnung von Kurzarbeit und Altersteilzeit

 · Berechnung aller Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

 · Erstellung der Sofortmeldung bei betroffenen Wirtschaftszweigen und Übermittlung an die Rentenversicherungsträger

 · An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern

 · Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen

 · Erstellung und Übermittlung der Jahresentgelt- und Lohnsteuerbescheinigungen

 · Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt

 · Erstellung sämtlicher Bescheinigungen, z.B. Arbeitsbescheinigung

 · Meldungen zur Berufsgenossenschaft und nach dem Schwerbehindertengesetz

 

Erstellung diverser Auswertungen

 · Kostenstellen-, Lohnarten- und Geburtstagslisten

 · Erstellung diverser Lohnauswertungen

 · Statistiken

 

Betreuung und Teilnahme bei Prüfungen der Lohnsteuer und Sozialversicherung

 · Beratung in allen Fragen zur Lohnabrechnung

 

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Jahresabschlusserstellung

 

Der Jahresabschluss gibt ein stichtagbezogenes Bild Ihres Unternehmens ab. Entscheiden Sie selbst über die Außenwirkungen Ihrer unternehmerischen Visitenkarte bei den Empfängern dieser Information. Wir bieten hierzu drei Grundmodelle an, welche die Aussagekraft der Abschlüsse festlegen und die zur Optimierung Ihrer individuellen Zielsetzung jeweils alle um Zusatzmodule erweitert werden können.

 

Jahresabschluss Standard

Aufbauend auf der Finanzbuchhaltung werden die Zahlen zusammengestellt, um einen Jahresabschluss zu erzeugen, der den handels- und steuerrechtlichen Anforderungen genügt. Den Anforderungen der Kreditinstitute gemäß § 18 KWG genügt diese preiswerte Variante im Regelfall jedoch nicht.

 

Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung

Um ein tieferes Verständnis des wirtschaftlichen Bildes Ihres Unternehmens zu erzeugen, werden alle wesentlichen Brennpunkte in der Bilanz und der GuV von uns beleuchtet und analysiert sowie in einem Bericht kommentiert. Die Anforderungen nach § 18 KWG werden vollumfänglich erfüllt und ermöglichen so ein besseres Rating nach Basel II.

 

Jahresabschluss mit Prüfungshandlungen

Der gesamte Jahresabschluss oder einzelne Berichte werden hinsichtlich Ausweis und Bewertung geprüft und optimiert. Dies erzeugt beim Adressaten, insbesondere bei den Banken, einen höchst möglichen Sicherheitsgrad der Informationen. Diese Abschlussvariante ist der ideale Ausgangspunkt für umfangreiche Unternehmensanalysen.

 

Zusatzmodelle

Alle Jahresabschlussprodukte können um verschiedene Bausteine erweitert werden, um die mit dem Abschluss verbundenen Ziele optimal zu erreichen. Diese können betriebswirtschaftliche Analysen, Untersuchungen, externe Betriebsvergleiche, grafische Darstellungen, Planungsrechnungen oder Kennzahlensysteme sein.

 

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Private Steuern

 

Wir erstellen Ihre jährliche Einkommensteuererklärung sowie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Da diese Rechtsmaterien hoch komplex sind, haben wir für diesen Bereich ein eigenes Kompetenzteam mit Sitz im Torhaus am Aegi gebildet.

 

Aufgrund der interdisziplinären Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten sind wir auf dem neuesten Stand der Steuer- und Zivilrechtsprechung, um hiermit für Sie ein hohes Maß an Rechtsicherheit, Professionalität und Kosteneffizienz zu erzielen.

 

Neben einer persönlichen Betreuung bemühen wir uns auch, Sie von ungeliebten Tätigkeiten zu entlasten, Planungssicherheit zu schaffen und  Ihnen das „Steuer-Chinesisch“ in verständlichen Worten näher zu bringen.

 

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Betriebs- und sonstige Prüfungen

 

Unsere interdisziplinär arbeitenden Experten begegnen den prüfenden Behörden auf Augenhöhe. Unsere Erfahrung aus mehr als 50 Jahren erfolgreich begleiteter Betriebsprüfungen sorgt dafür, dass wir Rechtspositionen schon im Vorfeld klären, die richtige Strategie zur Verteidigung Ihres Vermögens erarbeiten und das optimale Ergebnis für Sie erzielen. Wir unterstützen Sie kompetent sowohl bei privaten und betrieblichen Steuerprüfungen als auch bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger.

... und sollte es einmal nicht möglich sein, Ihre Rechtsposition schon während der Prüfung durchzusetzen, begleiten wir Sie zur Wahrung Ihrer Rechte vom Einspruchsverfahren bis zum Bundesfinanzhof.

 

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Steuergestaltungsberatung

 

Gestalten Sie Ihre Verhältnisse aktiv zu Ihrem Vorteil. Wir helfen Ihnen, Ihre betriebliche Vermögenssituation entsprechend Ihren persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Vorstellungen zu optimieren. Zusätzlich zu den erforderlichen Reaktionen auf sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen ist unsere Beratung proaktiv und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

 

 Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Steueroptimierung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Steueroptimierung bei Altersversorgung und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

 

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Gehrke Econ

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