Das Arbeitsrecht ist durch einen starken Schutz der individuellen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geprägt. Dennoch ist ausreichend Spielraum für gestaltende unternehmerische Entscheidungen vorhanden.
Unsere Rechtsanwälte sind sowohl bei Themen rund um den einzelnen Arbeitsvertrag als auch auf dem Gebiet komplexer kollektivrechtlicher Angelegenheiten für Sie tätig, um Ihre Interessen und die damit verbundene unternehmerische Entscheidungsfreiheit zu sichern.
Darüber hinaus haben wir eine langjährige Expertise in der Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften. Insbesondere in diesem Tätigkeitsfeld gewinnt der interdisziplinäre Beratungsansatz besondere Bedeutung und stiftet hohen Nutzen. Gerade in diesem Teilbereich des Arbeitsrechts ist eine hohe Kompetenz und Sensibilität bei Beginn, Beendigung oder Neugestaltung der beruflichen Zusammenarbeit unerlässlich. Wenn z. B. ein Unternehmen in die Krise gerät, ergeben sich für den Geschäftsführer zahlreiche Handlungsnotwendigkeiten, die zum Teil zu Konfliktsituationen führen können, in denen ein fundierter und rechtssicherer Ratschlag vor weitgehendem Schaden bewahren kann. Als ein Beispiel sei das unternehmerische Streben zu nennen - den Betrieb im Interesse der Anteilseigner und der Arbeitnehmer möglichst lange „am Laufen“ zu halten. Dieser kann mit der den Geschäftsführer treffenden gesetzlichen Verpflichtung, im Interesse der Gläubiger und zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken einen Insolvenzantrag zu stellen, im Konflikt stehen.
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E-Mail: | rechtsberatung@gehrke-econ.de |
Diese Rechtsgebiete bilden den Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit; in diesem Tätigkeitsfeld sind wir der erste Ansprechpartner für jegliche unternehmerischen Fragen mit juristischem Bezug. Dies betrifft sowohl Themen des unternehmerischen Alltags wie beispielsweise Unterstützung bei der Abwicklung von Handelsgeschäften als auch Vorgänge, die im Lebenszyklus eines Unternehmens von herausragender Bedeutung sind, wie Unternehmenskäufe oder Gesellschafterwechsel.
Durch die Nähe unserer Anwälte zu den in der Gehrke econ Gruppe tätigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern stehen wir für pragmatische Lösungen mit einem hohen Maß an Sensibilität für unternehmerische Belange. Dieser Blick für das Machbare ist Grundlage unserer Beratungsempfehlungen.
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Oft ist schneller und spontaner juristischer Rat gefragt, um unternehmerische Entscheidungen zügig umsetzen zu können. Es gibt aber auch Themenstellungen, die einer umfassenden Begutachtung bedürfen. Hierzu bedarf es der Auswertung und kritischen Hinterfragung der aktuellen Rechtsprechung und einer Beurteilung von Rechtsnormen, die sich mit deren Grundlagen in Form von gesetzgeberischen Motiven und Entstehungsgeschichte auseinandersetzt. Die dazu erforderlichen wissenschaftlich fundierten Arbeitsmethoden sind uns vertraut. Durch die Präsenz der bei Gehrke econ tätigen Rechtsanwälte z.B. in branchenbezogener oder juristischer Fachliteratur wird die Reputation der Kanzlei insgesamt gefördert und schafft dadurch zusätzlichen Mandantennutzen.
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Die Beratungs- und Gestaltungskompetenz der Gehrke econ Gruppe im Bereich des Steuerrechts erfordert häufig ergänzend zum steuerlichen Fachwissen profunde juristische Kenntnisse – z.B. wenn im Rahmen von Betriebsprüfungen komplexe vertragliche Gestaltungen mit steuerlicher Auswirkung zu beurteilen sind. Weiterhin ist juristische Expertise gefragt, wenn weitreichende unternehmerische Entscheidungen zu treffen sind – etwa bei Unternehmenserweiterungen durch den Aufbau neuer Standorte. Wirtschaftliche Aspekte, die derartige Entscheidungsprozesse treiben, werden durch ergänzenden juristischen Rat z.B. zur optimalen Gestaltung langfristiger Miet- und Pachtverträge abgerundet. Ein weiteres Fachgebiet der bei Gehrke econ tätigen Rechtsanwälte sind Legal Due Dilligences, die in enger Abstimmung mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für unsere Mandanten rechtsichere Entscheidungsgrundlagen für Investitionsentscheidungen von erheblicher Bedeutung schaffen.
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Eine drohende Insolvenz wird von vielen Unternehmern als so massive Bedrohung wahrgenommen, dass proaktives Handeln häufig gar nicht oder zu spät einsetzt. Hier setzt unsere Beratung an. Mit dem in der Gehrke econ Gruppe vorhandenem betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Wissen prüfen wir zunächst das insolvenzgefährdete Unternehmen innerhalb kurzer Zeit „auf Herz und Nieren“. Schwerpunkt dabei ist die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit und Einschätzung der Situation unter Beachtung insolvenzrechtlicher Regelungen und sich daraus für den Unternehmer ergebender Handlungspflichten ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Sanierungsgeschäft haben wir ganz unterschiedliche Verhandlungsstrategien entwickelt, um eine drohende Insolvenz entweder abzuwenden oder auf wirtschaftlich nicht überlebensfähige Teilbereiche zu beschränken.
Wenn eine Sanierung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, begleiten wir Insolvenzverfahren unter Beachtung aller Aspekte des Insolvenz- Arbeits- und Gesellschaftsrechts, wobei oberste Maxime ist, das Heft des Handelns soweit als möglich in der Hand zu behalten. Unsere Kontakte zu Insolvenzverwaltern und Erfahrungen kommen uns dabei im Interesse unserer Mandanten zugute.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beratung des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers zur Vermeidung persönlicher Haftungsinanspruchnahmen.
Ein weiteres Beratungsfeld ist die Unterstützung von Mandanten mit Geschäftsbeziehungen zu insolvenzgefährdeten Geschäftspartnern. Hier liegt der Focus auf der Gestaltung von anfechtungssicheren Rechtsgeschäften, um so wirtschaftlichen Schaden von unseren Mandanten abzuwenden.
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Erworbenes Vermögen gilt es zu bewahren. In diesem Zusammenhang ist der Übergang von Vermögen von einer Generation auf die andere ein komplexer und mit vielfältigen Nuancen verbundener Vorgang, den es zu gestalten gilt. Insbesondere Vermögensübertragungen unter Lebenden stellen eine oft emotional geprägte Herausforderung für die Beteiligten dar. Damit Entscheidungen unter Beachtung aller wirtschaftlichen Auswirkungen getroffen werden können, bedarf es eines Beraterwissens, welches neben den rechtlichen Aspekten auch die steuerlichen Konsequenzen bedenkt; dies alles eingebettet in eine sensible Beachtung auch der familiären Aspekte.
Unsere Anwälte sind aufgrund ihrer Einbindung in den „Winsulting-Ansatz“, der auf einem umfassenden Verständnis der Gesamtsituation aufbaut, in der Lage, diese Beratungsprozesse ganzheitlich zu gestalten.
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